Spenden
Gemeinsam Barrieren überwinden

Die Finanzierung der Initiative Kinderreich Rems-Murr erfolgt ausschließlich über Spendengelder.
Wir sind auf Ihre Spende angewiesen, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen in der Region helfen zu können.

Fast 70 % der Spenden wirken direkt am Kind oder in den Familien.

Mit einer einmaligen Spende können Sie konkret benachteiligte Kinder projektbezogen unterstützen.

  • 150 EUR − ein Kind erhält eine Ausstattung Kleidung und Schuhe
  • 50 EUR − eine Familienkarte für einen Tag Sommerferien
  • 25 EUR − ein Geschenk unter dem Wunschbaum zu Weihnachten

Mit einer Dauerspende ermöglichen Sie uns, langfristig zu planen und rasch auf aktuelle Notsituationen zu reagieren.

Projektbezogene Spende:

Wir verwenden das Geld ausschließlich für Kosten aus dem von Ihnen benannten Projekt (ca. 30% Verwaltungskosten für Personal, Miete und Material). Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Projekt an:

  • Direkte Familienhilfe
  • WiR-Projekt
  • Ferienaktion EKi
  • Starkmacher für Kinder

Freie Spenden:

Wenn Sie keinen Verwendungszweck angeben, setzen wir das Geld dort ein, wo wir einen aktuellen Notstand sehen. Ihre Spende wird verantwortungsvoll und transparent eingesetzt.

Anlässe Gutes zu tun:

Sie haben Geburtstag oder ein Jubiläum und möchten anstelle von Geschenken Not lindern? Dann informieren Sie Ihre Gäste über unser Spendenkonto und unsere Projekte. Ihre Gäste überweisen direkt an uns, unter Hinterlegung eines festgelegten Anlassnamens: z.B. Geburtstag Peter Müller.

Informieren Sie uns bitte über Ihren Anlass, damit wir wissen, wer uns die Hand reicht. Wir erstellen gerne eine Liste der Eingänge, damit wir gemeinschaftlich danken können.

Trauerspenden:

Spenden anstelle von Blumen. Somit kann auch über den Tod hinaus gewirkt werden. Wir beraten Sie gerne zu Kondolenzspenden.

Spendenkonto:

Deutscher Kinderschutzbund
Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e.V.
Kinderreich

Kreissparkasse Schorndorf

IBAN: DE 61 602 500 1000 150 769 33
BIC: SOLADES1WBN

Entsprechend aktueller Gesetzgebung gilt für Spenden bis 200 Euro der Einzahlungs- bzw. der Buchungsbeleg.
Sofern uns Ihre Adresse vorliegt, erhalten Sie von uns automatisch innerhalb eines Quartals eine Spendenbescheinigung.